AGB händler

Allgemeine Geschäftsbedingungen UKJE B.V., Standort Lelystad, Händler

Art. 1 Geltungsbereich

1. Alle Angebote erfolgen unter dem Vorbehalt der Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowohl auf das Angebot als auch auf dessen Annahme und auf den damit geschlossenen Vertrag.

2. Alle Angebote haben eine Gültigkeit von einem Monat, sofern nicht anders angegeben.

3. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Annahme des Angebots bei UKJE B.V. eingegangen ist; Diese Annahme muss zeigen, dass der Käufer der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt und gegebenenfalls auf die Geltung seiner eigenen Einkaufsbedingungen verzichtet.

4. Werden in der Annahme Vorbehalte oder Änderungen in Bezug auf das Angebot gemacht, kommt der Vertrag nur zustande, wenn UKJE B.V. von den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes abweicht und den Käufer informiert hat, diesen Abweichungen vom Angebot zuzustimmen.

 

Art. 2 Änderungen

1.Änderungen des Kaufvertrages und Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen dem Käufer und UKJE B.V. wurden vereinbart

2.Führen Änderungen zu einer Kostenerhöhung oder -minderung, muss eine daraus resultierende Änderung des Kaufpreises zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden.

3. In Ermangelung einer Einigung über die Änderung des Kaufpreises kommt es zu Streitigkeiten zwischen den Parteien, über welche Art. Es gelten 17 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

 

Art. 3 Qualität und Beschreibung

1. UKJE B.V. verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, ihm die Ware in der Beschreibung, Qualität und Menge zu liefern, die im (möglicherweise nachträglich geänderten) Angebot näher beschrieben ist.

2. UKJE B.V. verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, Waren zu liefern, die: a) aus einwandfreiem Material und einwandfreier Ausführung bestehen; b. entsprechen in jeder Hinsicht den von UKJE B.V. und / oder der Käufer zur Verfügung gestellt oder zur Verfügung gestellt wurde; c. Liefern Sie die Leistung (Kapazität, Effizienz, Geschwindigkeit, Finish usw.) wie im Angebot beschrieben.

3. UKJE B.V. garantiert nicht, dass die Ware für den Zweck geeignet ist, für den der Käufer sie verwenden möchte, auch wenn dieser Zweck für UKJE B.V. bekannt gegeben, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

 

Art. 4 Verpackung und Versand

1. UKJE B.V. verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die Ware ordnungsgemäß zu verpacken (sofern sich aus der Art der Ware nichts anderes ergibt) und so zu sichern, dass sie während des normalen Transports in gutem Zustand ihren Bestimmungsort erreicht. UKJE B.V. kümmert sich um die übliche Transportversicherung.

2. Die Ware wird von UKJE B.V. an den vereinbarten Ort oder die vereinbarten Orte auf die in der Bestellung angegebene oder nachträglich vereinbarte Weise geliefert oder zur Lieferung geschickt werden. 

3. Wenn UKJE B.V. für Verpackung und Transport Paletten, Verpackungskisten, Kisten, Behälter usw. zur Verfügung gestellt, oder von Dritten zur Verfügung gestellt hat - ob gegen Zahlung einer Kaution oder Pfand (außer wenn es um ein einmaliges Verpacken geht) verpflichtet sich der Empfänger/ Käufer um diese Paletten usw. an die von UKJE BV angegebene Adresse zurückzusenden. Andernfalls ist der Käufer verpflichtet eine Entschädigung an UKJE B.V. zu zahlen.

 

Art. 5 Lagerung

1. Wenn der Käufer aus irgendeinem Grund die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erhalten kann und sie versandbereit ist, sichert UKJE B.V. die Ware auf Wunsch des Käufers, sofern die Lagermöglichkeiten dies zulassen und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verschlechterung der Qualität zu verhindern, bis sie an den Käufer geliefert werden.

2. Der Käufer ist gegenüber UKJE B.V. verpflichtet, die Lagerkosten an UKJE B.V. laut üblicher Rate und, falls nicht, die branchenübliche Rate, die ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft oder, falls dies zu einem späteren Zeitpunkt der Fall ist, ab dem im Kaufvertrag vereinbarten Liefertermin zu erstatten.

 

Art.6 Eigentumsübergang und Risiko

1. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Absätze 2 und 4 dieses Artikels gehen Eigentum und Risiko an der Ware mit der Lieferung auf den Käufer über.

2. Solange der Käufer den Kaufpreis nicht in voller Höhe mit zusätzlichen Kosten bezahlt oder hierfür Sicherheit gestellt hat, hat UKJE B.V. das Eigentum an der Ware. In diesem Fall geht das Eigentum auf den Käufer über, sobald der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber UKJE B.V. getroffen hat.

3. Wenn mit UKJE B.V. begründete Zweifel bestehen Bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Käufers besteht UKJE B.V. ermächtigte die Lieferung von Waren gemäß Art. 4 Abs. 2, bis der Käufer Sicherheit für die Zahlung geleistet hat. Der Käufer haftet für die von UKJE B.V. Schäden, die durch diese verspätete Lieferung entstanden sind.

4. Wenn UKJE B.V. auf Wunsch des Käufers gemäß den Bestimmungen der Kunst. Wird der Versand verschoben, bleibt die Ware Eigentum von UKJE B.V. und bleiben auf dessen Gefahr, bis die Ware an den Käufer geliefert und zu dem in Art. Ort oder Orte gemäß Absatz 4.

Art. 7 Zeitpunkt der Lieferung

UKJE B.V. wird die Ware zum Zeitpunkt oder unmittelbar nach Ablauf der Lieferfrist liefern, resp. in der Reihenfolge bestimmt. Wenn eine Lieferfrist vereinbart wurde, beginnt diese mit dem Datum, an dem UKJE B.V. hat die Bestellung bestätigt.

 

Art. 8 Höhere Gewalt

1. Die Lieferfrist gemäß Artikel 7 verlängert sich um den Zeitraum, in dem UKJE B.V. höhere Gewalt hat ihn daran gehindert, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

2. Aufgrund höherer Gewalt seitens UKJE B.V. ist da, wenn UKJE B.V. Nach Abschluss des Kaufvertrages wird verhindert, dass seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder dessen Vorbereitung infolge von Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Terrorismus, Aufruhr, Belästigung, Feuer, Wasserschaden, Überschwemmung, Streik, Firmenbesetzung, Ausschluss, Zutritt erfüllt werden Exportbeschränkungen, behördliche Maßnahmen, Defekte an Maschinen, Unterbrechungen der Energieversorgung, alles in Gesellschaft von UKJE BV wie bei Dritten, von denen UKJE B.V. Die erforderlichen Materialien oder Rohstoffe müssen ganz oder teilweise sowie während der Lagerung oder des Transports, unabhängig davon, ob sie selbst verwaltet werden oder nicht, und darüber hinaus aus allen anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle oder des Risikos von UKJE B.V. liegen, beteiligt sein. entstehen.

3. Verzögert sich die Lieferung aufgrund höherer Gewalt um mehr als zwei Monate, so haben beide UKJE B.V. wenn der Käufer berechtigt ist, den Vertrag als gekündigt zu betrachten. In diesem Fall hat UKJE B.V. nur Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Kosten.

4. Tritt die höhere Gewalt ein, obwohl der Vertrag bereits teilweise umgesetzt wurde, und verzögert sich die Restlieferung aufgrund höherer Gewalt um mehr als zwei Monate, so ist der Käufer berechtigt, den bereits gelieferten Teil der Ware und den dafür fälligen Kaufpreis zurückzuhalten oder um zu berücksichtigen, dass der Vertrag auch für den Teil gekündigt wurde, der bereits unter der Verpflichtung ausgeführt wurde, die bereits an UKJE BV geliefert wurde auf Rechnung und Gefahr des Käufers zurückzusenden, wenn der Käufer nachweisen kann, dass der bereits gelieferte Teil der Ware durch die Nichtlieferung der restlichen Ware vom Käufer nicht mehr effektiv genutzt werden kann.

 

Art. 9 Garantie

1. UKJE B.V. übernimmt gegenüber dem Käufer sowie gegenüber Käufern des Käufers die Verantwortung für Schäden an und durch die Ware, die während der Gewährleistungsfrist von 3 Monaten auftreten, es sei denn, der Schaden ergibt sich daraus, dass der Käufer oder ein Käufer die Ware von ihm verwendet gegen die beiliegenden Anweisungen verstößt oder auf andere Weise während des Gebrauchs einen Fehler macht. Die Garantie erlischt nach dem Waschen der Produkte.

2. Die Haftung von UKJE BV ist auf die kostenlose Reparatur einer mangelhaften Ware oder auf den Ersatz dieser Ware oder eines Teils davon beschränkt. Dies alles liegt im Ermessen von UKJE BV.

 

Art. 10 Preise und Bezahlung

1. Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und enthält neben dem Preis für die Ware auch die Kosten für die Verpackung. Die vom Käufer angegebenen Transport- und Versandkosten vor Ort werden jeweils ermittelt.

2. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis unverzüglich in Euro (€) zu zahlen. Er ist nicht berechtigt, wegen einer von ihm geltend gemachten Gegenforderung einen Betrag von diesem Kaufpreis abzuziehen. Der Kaufpreis beinhaltet 5% Skonto bei Direktzahlung. Wird nach Absprache eine Zahlungsfrist von 30 Tagen vereinbart, verfällt der Rabatt.

3. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach und kommt er mit einer Frist von einer Woche nicht in Verzug, so hat UKJE B.V. berechtigt, den Kaufvertrag als ohne gerichtliches Eingreifen aufgelöst zu betrachten. In diesem Fall haftet der Käufer für die von UKJE B.V. erlittener Schaden, einschließlich entgangenen Gewinns, Transportkosten und Kosten der Inverzugsetzung.

4. Wenn UKJE B.V. Ergreift der Käufer keine außergerichtlichen Maßnahmen, trägt der Käufer die Kosten. Diese Kosten betragen 15% des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 113,45 € pro Rechnung.

 

Art. 11 Rechtliche Anforderungen

1. UKJE B.V. garantiert, dass das Design, die Zusammensetzung und die Qualität der Waren, die auf der Grundlage der Bestellung geliefert werden müssen, in jeder Hinsicht allen relevanten Anforderungen entsprechen, die in Gesetzen und / oder anderen von der Regierung auferlegten Vorschriften festgelegt sind, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages in Kraft sind.

2. Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten auch für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.

 

Art. 12 Auflösung

1. Unbeschadet der Bestimmungen der Kunst. 11 Der Kaufvertrag wird ohne gerichtliches Eingreifen nach einer schriftlichen Erklärung zu dem Zeitpunkt aufgelöst, zu dem der Käufer für insolvent erklärt wird, eine vorübergehende Aussetzung der Zahlung beantragt oder eine natürliche Person vom Gericht zur Erklärung des Antrags zugelassen wird Die Umschuldungsvereinbarung oder die Pfändungsverfügung verliert die Verfügungsgewalt über ihre Vermögenswerte oder Teile davon oder auf andere Weise, es sei denn, der Liquidator oder Verwalter erkennt die Verpflichtungen aus diesem Kaufvertrag als Nachlassschuld an.

2. Durch die Auflösung werden bestehende Forderungen sofort fällig und zahlbar. Der Käufer haftet für die von UKJE B.V. erlittener Schaden, einschließlich entgangenen Gewinns und Transportkosten.

 

Art. 13 Weiterverkaufsverbot

1. Der Verkauf der gekauften Ware ist nur in Medien, Websites und Verkaufsstellen gestattet, die Eigentum des Käufers sind. Der Verkauf von Waren auf Marktplätzen, Websites für Gebrauchtwaren, Shop-in-Shops, Weiterverkauf oder anderen Medien, die nicht Eigentum des Käufers sind, ist nicht gestattet.

 

Art. 14 Schadensersatz und Wiederverkaufsprüfung

1. Der Käufer verwirkt unter Verstoß gegen Artikel 13 zugunsten des UKJE B.V. Entschädigung für jede Transaktion, die unter eines der dort aufgeführten Verbote fällt. Der Umfang des Schadens wird von den Parteien im Voraus auf 10.000,00 € pro Transaktion festgelegt.

2. UKJE B.V. ist befugt, von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer Kontrollen in den Büchern des Käufers durchführen zu lassen, um die Einhaltung der Bestimmungen von Artikel 13.1 überwachen zu können.

3. Ein Verstoß gegen Artikel 13 führt zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit.

 

Art. 15 Reklamation

1. Reklamationen werden von uns nur bearbeitet, wenn sie UKJE B.V. - unmittelbar innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der betreffenden Leistung schriftlich unter genauer Angabe der Art und der Gründe der Beanstandungen.

2. Reklamationen werden nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Rücksendung der mangelhaften Ware bearbeitet. Nach Rückgabe der mangelhaften Ware kann die Reklamation untersucht werden.

3. Beanstandungen von Rechnungen sind ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich einzureichen.

4. Nach Ablauf dieser Bedingungen hat der Käufer die gelieferte Ware oder die Rechnung genehmigt. In diesem Fall gehen keine Anzeigen mehr bei UKJE B.V. berücksichtigt.

5. Waren, die ganz oder teilweise verarbeitet werden, gelten in jedem Fall als genehmigt und können nicht beansprucht werden.

6. Nach dem Waschen oder der Behandlung der abweichenden Ware ist ein Anspruch ausgeschlossen.

7. Verschiedene Farben müssen immer separat gewaschen werden. Ukje B.V. haftet nicht, wenn Kunden mehrere Farben gleichzeitig waschen. Die Garantie erlischt nach dem Waschen eines Produkts.

8. Wenn der Anspruch von UKJE B.V. für gerechtfertigt befunden, UKJE B.V. nur zur Lieferung der vereinbarten Leistung verpflichtet.

9. Nur wenn und soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, wird die Zahlungsverpflichtung des Käufers bis zum Zeitpunkt der Beilegung der Beanstandung ausgesetzt.

 

Art. 16 Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt niederländischem Recht und daher ist das Wiener Kaufrecht ausgeschlossen.

 

Art. 17 Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Annahmen von UKJE B.V., soweit UKJE B.V. Würde auf andere Bedingungen in seinem Angebot oder seiner Annahme verwiesen, wird seiner Anwendbarkeit ausdrücklich widersprochen.

 

Art. 18 Streitigkeiten

1. Alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Parteien aus ihrer Vereinbarung oder aus weiteren Vereinbarungen ergeben können, die sich daraus oder aus einem anderen bestehenden oder zukünftigen Rechtsverhältnis ergeben können, wie zum Beispiel, aber nicht ausschließlich im Hinblick auf unerlaubte Handlung, ungerechtfertigte Bezahlung und Eine unbegründete Bereicherung wird vom Bezirksgericht Lelystad entschieden, sofern nicht zwingende Zuständigkeitsregeln diese Wahl verhindern würden.

2. Ein Rechtsstreit liegt vor, sobald eine der Parteien dies erklärt.

 

Art. 19 Übersetzungen

Für Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bindend.